Meldestelle bei Söhner Kunststofftechnik
Um mögliche Risiken für Unternehmen, deren Beschäftigte, Lieferanten, Geschäftspartner oder auch der Allgemeinheit zu erkennen, Verstöße schnell aufzudecken sowie bewiesenes Fehlverhalten zu beenden, wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf den Weg gebracht.
Wir bei Söhner Kunststofftechnik haben diesbezüglich eine Meldestelle für interne und externe Beteiligte eingerichtet. Die Stelle dient dazu, begründete Hinweise auf vermutliche Rechtsverletzungen oder Regelverstöße gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz melden zu können. Meldende Personen müssen sich keine Sorgen über eventuelle Benachteiligungen machen, da jedem Hinweis mit absoluter Diskretion nachgegangen wird.
Gemeldet werden können seriöse Verdachtsfälle mit hohem Risiko gegen geltendes Recht (bspw. Straftaten) oder interne Richtlinien.
Dazu gehören zum Beispiel:
Mitarbeiter, Leasingmitarbeiter, Lieferanten, Geschäftspartner oder externe Personen können ihre Hinweise an die folgende E-Mail-Adresse übermitteln: hinweise(at)soehner.de
Das Postfach wird unter höchster Vertraulichkeit ausschließlich von den Hinweisgeberschutz-Beauftragten verwaltet.
Für eine angemessene Bearbeitung sowie Untersuchung eines eingegangenen Hinweises, ist es wichtig, den Sachverhalt so ausführlich wie möglich zu beschreiben. Zur Berücksichtigung sollten die fünf W-Fragen (Wer? Was? Wann? Wie? Wo?) beantwortet sein. Des Weiteren sollten Hinweise auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden, damit der Bearbeitungsprozess zügig abgeschlossen werden kann.
Nachdem ein Hinweis eingegangen ist, wird unmittelbar, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen, eine Bestätigung erfolgen. Der Hinweisgeberschutz-Beauftragte wird anschließend den Verdachtsfall sorgfältig und diskret überprüfen und aufarbeiten (dies kann bis zu 3 Monate dauern). Abschließend erhält der Hinweisgeber eine Rückmeldung zum aktuellen Stand und den eventuellen Folgemaßnahmen.