Ob See-, Luft-, Schienen- oder Straßenverkehr: mit unseren Gefahrgutverpackungen aus Kunststoff werden gefährliche Güter sicher transportiert. Wir entwickeln individuelle Lösungen insbesondere für Automobilhersteller und deren Zulieferer, aber auch für verschiedene andere Industriezweigen.
Bevor Ihre Güter versandt werden, prüfen wir unsere Verpackungen mit Ihrem Füllgut nach den gültigen Gefahrgutregeln der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Denn erst nach der Zulassung und entsprechenden Kennzeichnung sind die Ladungsträger für den Transport freigegeben.
Für die unterschiedlichen Beförderungswege gelten entsprechende gesetzliche Vorschriften:
Abmessungen:
Lasten
Material
Gefahrgutverpackungen sind mit einem Code „4H2/Y304/S/18/D/BAM“ gekennzeichnet, der unterschiedliche Informationen zur Art und Umfang der Verpackung liefert.
4H | Code für Art der Verpackung (hier: 4 = Kiste) |
Y | X = Geeignet für Verpackungsgruppe I, II, III Y = Geeignet für Verpackungsgruppe II, III Z = Geeignet für Verpackungsgruppe III |
304 | maximales Bruttogewicht in kg |
S | Stoffart: |
18 | Herstellungsjahr der Verpackung |
D | Länderkürzel - Deutschland |
BAM | Zulassungsnummer des Herstellers der Gefahrgutverpackung |
Gerne beraten wir Sie zu Ihren gefährlichen Gütern und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Gefahrgutverpackung.