

Die Abkürzung PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation. Es handelt sich um die neue europaweit verbindliche Verpackungsverordnung mit der offiziellen Bezeichnung VO (EU) 2025/40. Sie löst die bisherige Verpackungsrichtline (94/62/EG) ab und schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in allen EU-Mitgliedstaaten.
Die Europäische Union reagiert mit der Verpackungsverordnung auf steigende Verpackungsmengen und Verpackungsabfälle, unzureichende Recyclingquoten und uneinheitliche nationale Regelungen. Sie soll dazu beitragen, Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus umweltfreundlicher zu gestalten und Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Das primäre Ziel der PPWR ist eine deutliche Reduzierung von Verpackungsabfällen in der EU. Hierfür setzt die Verordnung verbindliche, gestaffelte Reduktionsziele fest. Weitere Ziele sind die Etablierung einer echten Kreislaufwirtschaft, die Förderung von Wiederverwendung und hochwertigem Recycling sowie die Harmonisierung des EU-Binnenmarktes, um den freien Warenverkehr zu stärken.
Grundsätzlich fallen alle Verpackungen unabhängig ihres Materialsunter die PPWR: Verkaufsverpackungen, Umverpackungen, Serviceverpackungen, Transportverpackungen, Industrie- und Exportverpackungen sowie Mehrwegverpackungen. Sie alle müssen die in der Verordnung definierten Vorgaben erfüllen und einhalten.

Einigung der EU-Institutionen und Verabschiedung der PPWR.
Veröffentlichung des PPWR-Texts und Inkrafttreten am 11. Februar.
Geltungsbeginn der PPWR ist der 12. August und Umsetzung erster Anforderungen.
+ Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein
+ 35% Recyclinganteil bei Kunststoffverpackungen
+ 40% wiederverwendbare Transportverpackungen
+ 100% wiederverwendbare Verpackungen in firmeninterner Logistik und im innerstaatlichen Transport
+ 65% Recyclinganteil bei Kunststoffverpackungen
+ 70% wiederverwendbare Transportverpackungen
Der Zeitstrahl zeigt es: die PPWR ist keine Zukunftsmusik, sondern erfordert sofortiges Handeln. Die PPWR ist auch nicht optional: die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und ab dem 12. August 2026 für alle Unternehmen in der EU verbindlich. Wer Fristen versäumt und Vorgaben nicht einhält, riskiert hohe Bußgelder und Verbote für seine Produkte auf dem EU-Markt.

Mit der PPWR verändert sich der Umgang mit Verpackungen im europäischen Markt grundlegend – weg von Einweg- und Verbundverpackungen hin zu wiederverwendbaren Verpackungen, recyclingfähigen Materialien und nachhaltigen Kreisläufen. Und genau dafür stehen wir bei Söhner Kunststofftechnik seit jeher. Unsere Verpackungen basieren auf Monokunststoffen, Rezyklaten und leicht zu trennenden Materialien, entsprechen höchsten Qualitätsstandards und sind für Wiederverwendung und anschließende Wiederverwertung konzipiert.
Als Experte für nachhaltige Lösungen helfen wir gerne auch Ihnen bei der Einhaltung der Vorgaben und dem Umstieg von Einweg- auf Mehrwegverpackungen. Dabei begleiten wir Sie bei jedem Schritt – von der Analyse Ihrer Logistikprozesse über die Entwicklung einer neuen PPWR-konformen Verpackung bis hin zu den Dokumentationspflichten. Wir helfen Ihnen die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, Ihren ökologischen Fußabdruck zu verbessern und Kosten langfristig einzusparen.

Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Wir beraten Sie gerne.
T +49 7138 812-200 | ppwr(at)soehner.de
Die Verordnung ist am 11. Februar 2025 offiziell in Kraft getreten. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten sind die Regelungen der Verordnung ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.
Die PPWR gilt für alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen herstellen, einsetzen oder innerhalb der EU in Verkehr bringen. Dies umfasst Lieferanten von Verpackungsmaterial, Hersteller von Verpackungen, Produzenten verpackter Ware, Distributoren und Importeure.
Transportverpackungen, die vor dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht werden, dürfen weiterhin verwendet werden. Nach diesem Tag müssen Verpackungen aller Art den Vorgaben der PPWR entsprechen.
Ab 2028 wird eine einheitliche Kennzeichnung für alle Verpackungen in den EU-Mitgliedsstaaten Pflicht. Die neuen Kennzeichnungspflichten umfassen harmonisierte Piktogramme, Informationen zur Materialzusammensetzung, einen Nachweis zum Rezyklatanteil und einen QR-Code für Zusatzinformationen.
Der Umstieg auf Mehrweglösungen bietet ökologische und ökonomische Vorteile. Durch die Wiederverwendung fällt weniger Abfall an, Ressourcen werden geschont und CO2-Emissionen sinken. Es reduzieren sich die Anschaffungskosten in neue Verpackungen und weniger Abfall bedeutet auch geringere Entsorgungskosten.
Verpackungen, die den Anforderungen nicht entsprechen, dürfen ab den jeweiligen Stichtagen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder, deren Höhe von den nationalen Behörden festgelegt werden.
Die neue Verpackungsverordnung ist kein isoliertes Regelwerk. Sie steht in direktem Zusammenhang mit weiteren EU-Initiativen wie der Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) und dem Digitalen Produktpass (DPP). Die Maßnahmen sind wesentliche Bestandteile des europäischen Green Deals und dem übergeordneten Ziel der Klimaneutralität.